Nachhaltiger Tourismus bedeutet, so zu reisen,Die Erde umarmen
dass die Natur, Landschaft und Ressourcen
geschützt werden und zukünftige Generationen
sie weiterhin genießen können. Dabei wird darauf
geachtet, die Umwelt nicht zu schädigen, klima-
freundlich zu handeln und regionale Wirtschaften
zu unterstützen.  Zum Beispiel wird in Schutzgebieten auf nachhaltige Aktivitäten geachtet, damit Tiere, Pflanzen und die Landschaft erhalten bleiben. Gleichzeitig soll Komfort, Gesundheit und Qualität geboten werden, um den Reisenden eine gute Erfahrung zu ermöglichen.


In Deutschland gibt es kein spezifisches Gesetz, das ausschließlich den Schutz der Natur vor den Auswirkungen des Tourismus regelt. Stattdessen wird der Schutz von Ökosystemen durch den Tourismus durch allgemeine Naturschutzgesetze und Umweltregelungen abgedeckt. Dazu zählen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). 


Abb. 16: mycelia gGmbH – Tourismus-Gesetze – canva.com.


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Aktionen und Projekte von Nachhaltigkeits-Initiativen im Tourismus an der Nordsee findest du hier.

Zuletzt geändert: Mittwoch, 11. März 2026, 18:00