3.2 Nachhaltiger Tourismus
Abschlussbedingungen
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Abb. 15: mycelia.education – Nachhaltiger Tourismus – canva
In Deutschland gibt es kein spezifisches Gesetz, das ausschließlich den Schutz der Natur vor den Auswirkungen des Tourismus regelt. Stattdessen wird der Schutz von Ökosystemen durch den Tourismus durch allgemeine Naturschutzgesetze und Umweltregelungen abgedeckt. Dazu zählen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG).
Abb. 16: mycelia.education – Tourismus-Gesetze – canva.com
Aktionen und Projekte von Nachhaltigkeits-Initiativen im Tourismus an der Nordsee findest du hier.
Zuletzt geändert: Donnerstag, 24. April 2025, 10:59