Im Jahr 2023 verursachte die internationale Schifffahrt rund 706 Millionen Tonnen CO₂, was etwa 2,89 % der globalen, vom Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen entspricht. 

In der EU sind die Emissionen aus der Schifffahrt seit den 1990er Jahren gestiegen, vor allem, weil der internationale Handel auf dem Seeweg stark zugenommen hat. Die Schifffahrt trägt in der EU zwar nur etwa 4 % zu den gesamten Treibhausgas-Emissionen bei, gehört jedoch zu den Sektoren mit dem schnellsten Anstieg aufgrund des wachsenden Handelsvolumens. 

Im Vergleich zum Straßenverkehr und der Luftfahrt ist der CO₂-Ausstoß pro transportierter Ware im Seeverkehr deutlich geringer, was ihn klimafreundlicher macht. Umweltfreundlich ist der Seeverkehr dennoch nicht! Denn Schiffe nutzen oft Schweröl als Treibstoff, welches extrem hohe Schwefel- und Schwermetallgehalte aufweist. Dadurch entstehen große Mengen an Schwefeloxiden, Stickoxiden, Ruß und Feinstaub, die Umwelt und Gesundheit stark belasten. Ruß gilt zudem als zweitwichtigster Klimatreiber nach CO₂. Der enorme Verbrauch dieses schmutzigen Treibstoffs durch immer größere Schiffe verstärkt die Problematik zusätzlich.

Bei der Kraftstoffalternative LNG – verflüssigtes Erdgas – sinken zwar die Luftschadstoffemissionen deutlich, jedoch tritt bei der Gewinnung, beim Transport und auch bei der Verbrennung an Bord Methan aus (sogenannter Methan-Schlupf). Da Methan die etwa 25-fache Treibhausgaswirkung im Vergleich zu CO₂ hat, verbessert sich die Klimabilanz der Schiffe durch LNG bei den meisten Motorentypen nicht. 



Abb. 6: Treibhausgas-Emissionen durch Verkehr in der EU (Europäische Umweltagentur). 

Eine effektive Möglichkeit, Emissionen zu senken, ist die Reduzierung der Geschwindigkeit von Schiffen. Langsameres Fahren, auch „Slow Steaming“ genannt, spart Kraftstoff und reduziert CO₂-Ausstoß. Schon 10 % weniger Geschwindigkeit können bis zu 20 % Kraftstoff-Einsparung bedeuten. Viele Reedereien setzen das freiwillig um, aber es gibt bisher keine internationale Regelung für ein Tempolimit auf See. Stattdessen entscheiden die Reedereien selbst oder es gelten regionale Vorschriften.

Zuletzt geändert: Sonntag, 2. März 2025, 12:32