3.2.1 Fischerei-Management
Die Fischereipolitik legt die Rahmenbedingungen fest, welche durch das Fischerei-Management in die Praxis umgesetzt werden.
Das Fischerei-Management umfasst die Regulierung der Fischerei, um Überfischung zu verhindern und die Nachhaltigkeit zu fördern. Das geschieht durch die Festlegung von Fangquoten, Schonzeiten und spezifischen Maßnahmen in Schutzgebieten. Die gemeinsame Fischereipolitik der EU legt basierend auf wissenschaftlichen Empfehlungen jährlich Fangquoten fest und verteilt sie an die Mitgliedsstaaten. Durch diese Maßnahmen sollen Fischbestände geschützt, die Meere erhalten und die langfristige Marktversorgung gesichert werden. Ein effektives Fischerei-Management ist entscheidend, um das Gleichgewicht in marinen Ökosystemen zu wahren.
Deutschland legte für die Fischerei im Jahr 2024 folgende Regelungen fest:
Die Fischereiquoten basieren auf wissenschaftlichen Empfehlungen und werden von der EU jährlich angepasst.
Zum Schutz des Dorsch- und Heringsbestands in der Ostsee gibt es zusätzliche Schließzeiten.
Es wurde ein sechsmonatiges Fangverbot eingeführt.
Alle Fische, die zu bestimmten, geschützten Arten gehören, müssen an Land gebracht werden und dürfen nicht zurück ins Meer geworfen werden.
In bestimmten Gebieten sind Grundschleppnetze eingeschränkt.
Detaillierte Infos zu den Fischereivorgaben findest du auf der Seite der Bundeszentrale für Landwirtschaft und Ernährung.
Problem! Nicht alle Fischereikonzerne halten sich an die Fischereivorgaben!
IUU-Fischerei
Illegale, unregulierte und ungemeldete Fischerei (IUU-Fischerei) ist eine der größten Bedrohungen für die Nachhaltigkeit der Fischbestände und die Biodiversität der Meere. Diese Praktiken umgehen internationale Regelungen und untergraben den Schutz von Fischbeständen, was zu Überfischung und dem Verlust mariner Artenvielfalt führt. Die EU hat Maßnahmen ergriffen, um IUU-Fischerei zu bekämpfen, indem sie die Einfuhr von Fischereiprodukten nur mit einer Fangbescheinigung erlaubt, die die legale Herkunft der Erzeugnisse nachweist.
