Die Fischereipolitik wird durch eine Vielzahl internationaler, europäischer und nationaler Gesetze und Vereinbarungen geregelt. Die wichtigsten Regelungen sind in der Grafik zusammengefasst. Klick auf die Infofelder, um mehr über die jeweiligen Regelungen zu erfahren. 

Abb. 28: mycelia gGmbH - Fischereipolitik - canva.com/ CC BY-SA.

Forderungen nach Gesetzen zur nachhaltigen Fischerei werden sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene formuliert. Im Video in Kapitel 1.1 hast du bereits erfahren, dass es zum Missfallen der Fischer*innen eine Gesetzesänderung zu Grund-Schleppnetz-Fischerei geben wird. Die EU-Kommission forderte 2023 die Mitgliedsstaaten auf, bis spätestens 2030 die Grund-Schleppnetz-Fischerei in Meeresschutzgebieten zu verbieten. Erste Maßnahmen sollen bereits ab 2024 umgesetzt werden, darunter auch ein Verbot von Grundschleppnetzen im Nationalpark Wattenmeer. Das soll dazu beitragen, den Meeresboden und die dort lebenden Organismen zu schützen.

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Das Verbot der Grund-Schleppnetz-Fischerei fällt in verschiedene gesetzliche Regelungen, abhängig von der Region und dem jeweiligen Schutzgebiet. Es kann also sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden. In Deutschland kann das Verbot der Grund-Schleppnetz-Fischerei durch die nationalen Meeresschutzgesetze (werden durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie Verordnungen auf Bundesebene geregelt) erlassen werden, insbesondere in Schutzgebieten der Nord- und Ostsee.



Ein Beispiel dafür, wo die Grund-Schleppnetz-Fischerei nun großflächig verboten ist, ist das Gebiet um das Sylter Außenriff. Allerdings bleibt die Doggerbank, ein besonders wichtiges Gebiet in der Nordsee, bisher ohne vollständigen Schutz. Umweltorganisationen und der BUND fordern ein schnelles Handeln, um die Methode zu stoppen. 


Zuletzt geändert: Montag, 16. März 2026, 14:47