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Hier siehst Du eine Grafik mit Beschreibungen der maritimen Zonen im internationalen Seerecht. 3 Felder müssen allerdings noch ausgefüllt werden. 

Ordne die Begriffe der jeweiligen Zone zu und bestätige zum Schluss Deine Entscheidung, um eine vollständige Übersicht zu bekommen. 

Abb. 4: So denken Jurist*innen – maritime Zonen im internationalen Seerecht  (Heinrich Böll Stiftung)

Ein Staat kann seinen Festlandsockel bis zu 350 Seemeilen oder 100 Seemeilen über die 2.500-Meter-Tiefenlinie hinaus erweitern. Allerdings müssen Ansprüche auf den erweiterten Festlandsockel geologisch nachweisbar, also wissenschaftlich begründet und bei der UN-Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels eingereicht werden, deren Empfehlungen bindend sind. Auf der Weltkarte siehst Du, wie die maritimen Zonen aufgeteilt sind. Sie zeigt, wie durch die Erweiterung einzelner Länder ihres Festlandssockels, die Gemeinschaft an Boden verliert und einzelne Staaten an Land gewinnen. 

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Abb. 5: Die internationale Gemeinschaft verliert an Boden – einzelne Staaten gewinnen Land (Heinrich Böll Stiftung)

Die Karte ist von 2017. Die Beantragungen zur Erweiterung des Festlandssockels stehen weiterhin vor Gericht und Urteile müssen noch ausgesprochen werden. Dennoch finden immer wieder Verhandlungen statt. 2023 beendete beispielsweise der Internationale Gerichtshof mit seinem Urteil vorerst den Grenzkonflikt zwischen Nicaragua und Kolumbien, indem es den Antrag Nicaraguas, seinen Festlandsockel über die Seegrenze zu Kolumbien hinaus zu erweitern, ablehnte.

Zuletzt geändert: Dienstag, 20. August 2024, 15:32