Auch in den internationalen Regelungen zum marinen Geoengineering findet sich die Position des Umweltbundesamts wieder. 

Das Londoner Protokoll ist ein internationales Abkommen, das 1996 als Erweiterung des ursprünglichen Londoner Übereinkommens von 1972 (Convention on the Prevention of Marine Pollution by Dumping of Wastes and Other Matter) verabschiedet wurde. Es zielt darauf ab, die Meeresverschmutzung durch die Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen zu verhindern.

Londoner Protokoll


Verbot der Meeresdüngung

Das Londoner Protokoll verbietet die großflächige Düngung der Meere mit Eisen oder anderen Nährstoffen, die als Maßnahme des Geoengineerings zur Kohlenstoffbindung in den Meeren angedacht ist. Diese Praxis könnte ernsthafte Umweltschäden verursachen und wird daher stark reguliert.

Kontrollierte Forschung

Forschungsprojekte im Bereich des marinen Geoengineerings sind nur unter strengen Auflagen und nach einer gründlichen wissenschaftlichen Bewertung erlaubt. Sie dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt haben und müssen klar definierte Ziele verfolgen.

Erweiterung des Protokolls

2013 wurde das Londoner Protokoll erweitert, um spezielle Regelungen für marines Geoengineering, insbesondere die Meeresdüngung, aufzunehmen. Diese Erweiterung stellt sicher, dass solche Aktivitäten nur unter internationalen Aufsicht und nach einem strengen Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Ziele

Die Hauptziele des Londoner Protokolls und seiner Erweiterungen sind der Schutz der Meeresumwelt vor potenziell schädlichen menschlichen Aktivitäten und die Sicherstellung, dass jegliche Maßnahmen des marinen Geoengineerings auf wissenschaftlich fundierten, umweltfreundlichen Prinzipien basieren.

Zuletzt geändert: Dienstag, 10. März 2026, 18:17