3.2 Direkte Demokratie
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In der direkten Demokratie treffen Bürger*innen Entscheidungen unmittelbar selbst. Auf Bezirksebene funktioniert das über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Bürger*innen können so direkt über wichtige Themen abstimmen. Auf Landes- bzw. Bundesebene werden solche Verfahren als Volksbegehren bezeichnet.
Abb. 6: Abgeschlossene Volksbegehren in Berlin bis 2021. Die Abbildung zeigt, wie viele Volksbegehren zu Volksentscheiden geführt haben, gescheitert oder abgebrochen wurden. Dazu gehören auch die Volksentscheide „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ (2021), „Berlin braucht Tegel“ (2017), „Tempelhofer Feld“ (2014) und „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ (2011), bei denen die Berliner*innen gegen die Mehrheit des Abgeordnetenhauses Position bezogen haben.
Quelle: Broschüre "Demokratie in Berlin – Mitmachen und mitgestalten" (2022), grafisch angepasst von mycelia GmbH