1.2 Wie wird die BVV gewählt?
Abschlussbedingungen
Die BVV werden alle fünf Jahre gewählt, allerdings nicht von den Bürger*innen direkt. Wir Bürger*innen wählen die Parteien, die wiederum die Verordneten für die BVV wählen. Für ihre Arbeit bekamen die Verordneten im Jahr 2023 eine Aufwandsentschädigung von 1.035€. Für jede Ausschusssitzung gibt es zusätzlich Sitzungsgelder.
Abb. 2: Wer wählt wen? Alle Wähler*innen (Deutsche & EU-Bürger*innen ab 16 Jahre, die mind. 3 Monate in Berlin leben) können zu den Wahltagen Parteien wählen. Die Parteien stellen Kandidat*innen aus ihren Reihen auf, die sich für die BVV zur Wahl stellen. Die BVV wird dann aus allen gewählten Kandidat*innen aller Parteien gebildet und besteht immer aus 55 Verordneten.
Grafik: framekollektiv
Zuletzt geändert: Montag, 13. Januar 2025, 15:17