4.3 Naturschutzgesetz
Mit Kritik und Diskussion an dem damaligen Naturschutz als Naturdenkmalpflege, wurde nach dem zweiten Weltkrieg die Kategorie des Naturdenkmals zwar in das Naturschutzgesetz (1954) der DDR und in das Bundesnaturschutzgesetz (1976) übernommen, hat insgesamt jedoch an Bedeutung verloren. In der BRD, ebenso wie in anderen europäischen Ländern, wird die Naturschutzverwaltung neu geordnet und den Bedürfnissen des Arten-, Natur- und Landschaftsschutzes angepasst. Nun soll auch auf wissenschaftlicher Grundlage Maßnahmen des Naturschutzes erarbeitet werden. Ab 1960 traten internationale Organisationen in Aktion, um staatsübergreifende Schutzziele zu formulieren. Es bestand Einigkeit, dass die Natur und deren Schutz nicht an staatlichen Grenzen Halt macht.
Nach dem Mauerfall 1989 entsteht durch die Zusammenlegung der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege (ehemals BRD) und den Einrichtungen des Naturschutzes der früheren DDR, sowie weiterer früherer Stellen in Deutschland, das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Abb. 28: Fall der Berliner Mauer 09.11.1989
Heute bietet das 2010 überarbeitetet Bundesnaturschutzgesetz die Rechtsgrundlage für den Naturschutz in Deutschland. Die Bundesländer können dabei in bestimmten Bereichen ergänzende bzw. abweichende Regelungen treffen, weswegen es weiterhin notwendig ist, diese Abweichungen in den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen zu regeln.