Durch die Kritik an dem damaligen Naturschutz als Naturdenkmalpflege wurde nach dem zweiten Weltkrieg zwar die Kategorie des Naturdenkmals in das Naturschutzgesetz (1954) der DDR und in das Bundesnaturschutzgesetz (1976) übernommen, hat jedoch insgesamt an Bedeutung verloren. In der BRD wird ebenso wie in anderen europäischen Ländern die Naturschutz-Verwaltung neu geordnet und den Bedürfnissen des Arten-, Natur- und Landschafts-Schutzes angepasst. Nun sollen auch auf wissenschaftlicher Grundlage Maßnahmen des Naturschutzes erarbeitet werden. Ab 1960 traten internationale Organisationen in Aktion, um staatsübergreifende Schutzziele zu formulieren. Es bestand Einigkeit, dass die Natur und deren Schutz nicht an staatlichen Grenzen Halt macht. 

Nach dem Mauerfall 1989 entstand durch die Zusammenlegung der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege (ehemals BRD) mit den Einrichtungen des Naturschutzes der früheren DDR sowie weiteren Stellen in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz (BfN)Der Fall der Berliner Mauer, 1989. Abb. 30: Fall der Berliner Mauer 09.11.1989.

Heute bietet das 2010 überarbeitetet Bundesnaturschutzgesetz die Rechtsgrundlage für den Naturschutz in Deutschland. Die Bundesländer können dabei in bestimmten Bereichen ergänzende bzw. abweichende Regelungen treffen, weswegen es weiterhin notwendig ist, diese Abweichungen in den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen zu regeln.

Zuletzt geändert: Mittwoch, 16. April 2025, 08:24