In Deutschland sind die Bundesländer für die Küstengewässer bis zur 12-Seemeilen-Grenze zuständig. Der Bund, vertreten durch das BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) und das BfN (Bundesamt für Naturschutz) als zentrale wissenschaftliche Behörde, ist für die Umsetzung der Bundesgesetze in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und auf dem Festlandsockel jenseits der 12-Seemeilen-Grenze verantwortlich.

Abb. 14:  Nationale Regelungen zur Eindämmung von Unterwasserschall und Lärmschutz im Meer (Abb. erstellt von mycelia.education unter Verwendung von Materialien aus Canvas, lizenziert für den Gebrauch in dieser Veröffentlichung)

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Auch in Deutschland wurden, u.a. bindend an internationale Richtlinien, Gesetze und Verpflichtungen formuliert. Welche Aussagen sind richtig?



Zuletzt geändert: Montag, 14. Oktober 2024, 15:16