Die 17 Entwicklungsziele (SDG) der UN verfolgen mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung das Ziel, allen Menschen weltweit ein Leben in Würde zu ermöglichen. Sie soll Frieden fördern und dazu beitragen, dass alle Menschen in Freiheit und einer intakten Umwelt leben können. 
Abb. 8: Ziele für nachhaltige Entwicklung (UN).

Mit dem SDG 14 „Leben unter Wasser“ wurde das Ökosystem Meer mit in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung aufgenommen. Die Probleme der Meere sind einerseits komplex, aber gleichzeitig auch eng miteinander verbunden und müssen als Ganzes betrachtet werden. Damit unsere Ozeane lebendig, produktiv und sicher bleiben, braucht es eine internationale ganzheitliche Zusammenarbeit. Entsprechend fordert das Nachhaltigkeitsziel „Leben unter Wasser“ unter anderem, dass die Verschmutzung der Ozeane und Meere verringert wird. Das umfasst die Reduzierung der Meeres-Verschmutzung durch Müll und Nährstoffe, die Verringerung der Versauerung der Meere, die nachhaltige Bewirtschaftung von Küsten-Ökosystemen und Fisch-Beständen, die Ausweisung von Meeresschutz-Gebieten, die Förderung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Verbesserung der Gesundheit der Ozeane sowie die Anerkennung internationaler Seerechts-Übereinkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Meere.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) engagiert sich auf regionaler, europäischer und globaler Ebene aktiv im Bereich des Meeresschutzes. Dies geschieht durch die Umsetzung nationaler Maßnahmen gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie durch verschiedene Initiativen zur Umsetzung der EU-Richtlinien zum Naturschutz und zum Wassermanagement. Ein Förderprogramm ist zum Beispiel das „Marine Debris Framework – Regional hubs around the globe“ (Marine:DeFRAG) zur Unterstützung internationaler Projekte, die dabei helfen, Plastikabfälle zu erfassen und/oder direkt an der Quelle zu vermeiden, so dass diese nicht in die Meere gelangen.

Desweiteren leisten die im Rahmen von der Helsinki Commission (HELCOM) und der Oslo and Paris Convention for the Protection of the Marine Environment of the North-East Atlantic (Oslo-Paris-Kommission oder OSPAR-Kommision) verhandelten Maßnahmen im Bereich des Meeresschutzes einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des Ziels Nummer 14 der nachhaltigen Entwicklung.

Die HELCOM ist eine internationale Organisation, die sich für den Schutz der Ostsee einsetzt. Sie wurde durch das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee von 1974 ins Leben gerufen. Die Kommission tagt einmal im Jahr und trifft Entscheidungen in Zusammenarbeit mit fünf Arbeitsgruppen und Expert*innen-Gruppen. Eine der zahlreichen Maßnahmen zum Schutz der Ostsee umfasste die Entwicklung des „Baltic Sea Action Plan“ (BSAP), der darauf abzielte, die Ostsee bis 2021 von schädlichen Substanzen zu befreien und einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen. Das Ziel der BSAP konnte jedoch nicht erreicht werden, sodass sie in einem Update übereinstimmten, alle Maßnahmen und Verpflichtungen des aktualisierten Ostsee-Aktionsplans nachzukommen, um dessen Umsetzung bis spätestens 2030 abzuschließen.
 Abb. 9: HELCOM Gebiete (Helsinki Commission - HELCOM).

Zudem ist Deutschland Mitglied bei der OSPAR Kommission. Die OSPAR-Kommission ist eine internationale Organisation, die sich für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meeresumwelt im Nordost-Atlantik einsetzt. Sie wurde 1992 gegründet und besteht aus 15 Vertrags-Parteien. Die OSPAR-Kommission arbeitet an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Umwelt-Verschmutzung und zum Schutz der marinen Ökosysteme in ihrem Einflussbereich.



Abb. 10: Was ist OSPAR? (OSPAR Commission).                                                                                                                                                                                                                                     
                                                                                                                                                                                                                                             
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Zuletzt geändert: Mittwoch, 12. Februar 2025, 17:18