Das Internationale Seerecht legt detaillierte Regeln für die Nutzung und den Schutz der Meere fest, indem es klare Zuständigkeiten und Rechte für Staaten innerhalb verschiedener maritimer Zonen definiert. Es fördert die nachhaltige Nutzung mariner Ressourcen und den Schutz der Meeresumwelt, während es gleichzeitig die Notwendigkeit internationaler Kooperation und Governance hervorhebt. Grundlage ist das Seerechtsübereinkommen der Ver­einten Nationen (SRÜ oder eng. UN-CLOS 1982). Das SRÜ gilt als „Verfassung der Meere“ und soll die Interessen von Staaten untereinander friedlich ausgleichen.  Zudem gibt es neben dem Seerechtübereinkommen eine Vielzahl weiterer Institutionen und Regelwerke, die den rechtlichen Umgang mit dem Meer regeln. Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) spielt im internationalen Seerecht eine Schlüsselrolle, indem sie eine Balance zwischen den exklusiven wirtschaftlichen Interessen eines Küstenstaats und den gemeinsamen Interessen der internationalen Gemeinschaft in den Ozeanen herstellt.

Klick Dich durch die Slides, um die drei maritimen Zonen im internationalen Seerecht kennenzulernen. 

Abb. 3: Maritime Zone im internationalen Seerecht (Abb. erstellt von mycelia.education unter Verwendung von Materialien aus Canvas, lizenziert für den Gebrauch in dieser Veröffentlichung) 

In Deutschland sind die Bundesländer für die Küstengewässer bis zur 12-Seemeilen-Grenze zuständig. Der Bund, vertreten durch das BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) und das BfN (Bundesamt für Naturschutz) als zentrale wissenschaftliche Behörde, ist für die Umsetzung der Bundesgesetze in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und auf dem Festlandsockel jenseits der 12-Seemeilen-Grenze verantwortlich.

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Zuletzt geändert: Montag, 19. August 2024, 12:15