Wem gehören die Meere und Ozeane?
Grundlage ist das Seerechts-Übereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ oder eng. UN-CLOS 1982). Das SRÜ gilt als „Verfassung der Meere“ und soll die Interessen von Staaten untereinander friedlich ausgleichen. Zudem gibt es neben dem Seerechts-Übereinkommen eine Vielzahl weiterer Institutionen und Regelwerke, die den rechtlichen Umgang mit dem Meer regeln. Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) spielt im internationalen Seerecht eine Schlüsselrolle, indem sie eine Balance zwischen den exklusiven wirtschaftlichen Interessen eines Küstenstaats und den gemeinsamen Interessen der internationalen Gemeinschaft in den Ozeanen herstellt.
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In Deutschland sind die Bundesländer für die Küstengewässer bis zur 12-Seemeilen-Grenze zuständig. Der Bund, vertreten durch das BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) und das BfN (Bundesamt für Naturschutz) als zentrale wissenschaftliche Behörde, sind für die Umsetzung der Bundesgesetze in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und auf dem Festlandsockel jenseits der 12-Seemeilen-Grenze verantwortlich.

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